In Rotenburg an der Fulda wird ein Kurbeitrag (oft auch als Kurtaxe bezeichnet) erhoben. Dieser Beitrag dient der Finanzierung und Pflege der touristischen Infrastruktur und Angebote.
Höhe des Kurbeitrags pro Aufenthaltstag und Person
- 2,20 € ab dem 01.01.2026
Ihre Vorteile mit der Kurkarte:
- Ein herzliches Willkommen in der Tourist-Information
- Kostenfreie Teilnahme an öffentlichen Stadtführungen, Termine siehe Veranstaltungskalender
- Bei einer Teilnahme an einer öffentlichen Floßfahrt mit dem Rotenburger Fuldaböckchen 2 € Ermäßigung
Befreit von der Beitragspflicht ist ab dem 01.01.2026 folgender Personenkreis:
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, die sich ohne Unterbrechnung, unter Nichtberücksichtigung der Wochenenden und Feiertage, länger als 4 Wochen im Erhebungsgebiet aufhalten
- Personen, die als Hausbesuch einer im erhebngsgebiet wohnenden Familie unentgeltlich Aufnahme finden und weder Kureinrichtungen noch Kurveranstaltungen in Anspruch nehmen
- Personen, die vom ihrem ständigen Wohnsitz aus, Kurmittel im Wege ambulanter Behandlung in Anspruch nehmen
- Kranke, die sich in Krankenhäusern aufhalten, die nicht Kurkrankenhäuser (Kurkliniken) im Sinne des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze vom 29. Juni 1972 (BGBI. I S. 1009) in der jeweils gültigen Fassung sind
- Gäste in Jugendherbergen des „Deutschen Jugendherbergswerkes e.V.“ und Wanderheimen
